Im Zeichen der Corona-Krise hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Darlehensraten zumindest für drei Monate auszusetzen. Hierzu heißt es in der gesetzlichen Regelung, dass „… Darlehensraten für drei Monate gestundet werden …“. Diese Stundungszeit wird dann per Gesetz auf bis zu sechs Monate verlängert, sollte es keine einvernehmliche...