Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin: Ina R. Geithner
Mit Strategie zum Erfolg
Fast jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. Besonders schlimm ist die Scheidung für die Kinder. Sie müssen die Scheidung ihrer Eltern verarbeiten. Trennen sich Paare, entsteht ein Kampf um das Vermögen. Seit 1999 führt Rechtsanwältin und Fachanwältin Ina R. Geithner ihre Kanzlei in Berlin. Ihre Fachgebiete liegen im Ehe- und Familienrecht sowie im Erbrecht und in der Strafverteidigung. Durch laufende Fortbildungen ist die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin besonders erfahren im Bereich Familienrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Eltern bleiben auch nach einer Trennung Eltern
Das Kindeswohl ist der zentrale Punkt im Sorgerecht. Das Familiengericht schreitet ein, wenn es das Kind vor Gefahr für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder wegen einer Gefahr für sein Vermögen schützen muss. Der negative Umgang für das Kind: Ohne Beweise für die Gefährdung des Kindeswohls reicht die Vermutung nicht für einen Entzug des Sorgerechts. Bei einer Scheidung liegt regelmäßig kein Grund für die Teilung des Sorgerechts vor. Es macht für die Rechtsanwältin aus Berlin Sinn, eine Regelung zu finden, die der Familie ein praktikables Zusammenleben ermöglicht.
Das alleinige Sorgerecht muss separat von der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Ist der Antrag von der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin begründet, weicht das Familiengericht meist vom Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts ab und entscheidet zugunsten eines Elternteils. Das Gericht prüft dabei alle mit dem Antrag der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin zusammenhängenden Fragen des Kindeswohls. Dazu gehören: die Unterbringung, die finanzielle Situation und das soziale Umfeld. Das Verfahren zum Sorgerecht ist mit dem Recht verbunden, angehört zu werden. Dabei ist eine gute Vorbereitung mit Unterstützung der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin gefragt. Schließlich muss das Gericht durch die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin überzeugt werden, dass sämtliche Aufgaben vom sorgeberechtigten Elternteil gewissenhaft ausgeübt werden. Überblick zum Leistungsportfolio der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin:
- Ehe- und Familienrecht
- Verträge und Vereinbarungen
- Scheidungen und Folgesachen
- Familiensachen mit Auslandsberührung
- Erbrecht
- Strafverteidigung