Rechtsanwaltskanzlei in Rostock: Rechtsanwältin Christa Petersmann
Schutzfunktion des Arbeitsrechts für den Arbeitnehmer
Die von Rechtsanwältin Christa Petersmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, 1996 gegründete Rechtsanwaltskanzlei hat sich als der Partner für alle Belange des Arbeitsrechts sowie verwandter Disziplinen in Rostock etabliert. Vorausgegangen sind fünf Berufsjahre als Angestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei. Seit dem Jahr 2000 wird die Rechtsanwaltskanzlei in Rostock in Bürogemeinschaft mit einer Kollegin ausgeübt. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstützt Rechtsanwältin Christa Petersen ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte am Arbeitsplatz und bei Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten. Damit erhalten Mandanten beispielsweise bei Auseinandersetzungen um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen die volle Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei in Rostock.
Fokussierung von Kompetenzen
Schwerpunkt Arbeitsrecht bedeutet auch: Ansprüche von Mandanten gegenüber dem Arbeitsamt / der Bundesagentur für Arbeit durchzusetzen. Fachanwältin für Arbeitsrecht Christa Petersmann vertritt ihre Mandanten in der Region Rostock außergerichtlich und gerichtlich. Als Dozentin referiert Fachanwältin Christa Petersmann bei Fort- und Weiterbildungsseminaren für Betriebsräte, ehrenamtliche Arbeitsrichter und andere. Für die Rechtsanwältin in Rostock ist die permanente Fortbildung und Vertiefung in den spezialisierten Gebieten eine Verpflichtung, um dauerhaft auf hohem Niveau Beratungen in ihrer Rechtsanwaltskanzlei zu leisten. Zum weiteren Schwerpunkt Familienrecht begleitet und unterstützt die Rechtsanwältin ihre Mandanten in Rostock kompetent bei den Themen Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Mit einem Ehevertrag der Rechtsanwaltspraxis in Rostock lassen sich im Vorfeld Details zum Vermögen und dem jeweiligen Eigentum der beiden Ehepartner regeln. Sollte bisher noch kein Ehevertrag geschlossen worden sein, hilft die Rechtsanwaltskanzlei in Rostock einen zufriedenstellenden Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvertrag rechtsverbindlich aufzusetzen. Im Zivilrecht berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei in Rostock ihre Mandanten bei vertraglichen Ansprüchen, wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Kommt es zu Störungen bei der Vertragsabwicklung, macht die Rechtsanwaltskanzlei in Rostock Ansprüche auf Mängelgewährleistung oder Schadensersatz zunächst außergerichtlich geltend. Falls nötig, wird das im Prozess konsequent durchgesetzt. Schwerpunkt Erbrecht: Gestaltung von Testamenten, die Beratung und Vertretung von Erben / Pflichtteils-berechtigte vor und nach dem Erbfall machen einen weiteren Teil der Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei in Rostock aus. Die Formulierung und Gestaltung von Vorsorge-vollmachten und Patientenverfügungen komplettiert in der Rechtsanwaltskanzlei in Rostock diesen Fachbereich. Mit entsprechenden General- und Vorsorgevollmachten können sich Mandanten absichern, damit sowohl in Fällen der Gesundheitsvorsorge als auch bei der Regelung von Vermögensangelegenheiten nur die Person eingesetzt wird, der man Vertrauen schenkt. Überblick zum Portfolio der Rechtsanwaltskanzlei in Rostock:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Zivilrecht
- Erbrecht mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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