Verkehrsrecht umfassend betrachtet: Verkehrszivilrecht im Fokus – Verkehrsstrafrecht als flankierender Aspekt
Im Verkehrsrecht geht es nicht nur um Bußgelder oder Trunkenheitsfahrten – ein wesentlicher Schwerpunkt ist das Verkehrszivilrecht, vor allem die Regulierung von Verkehrsunfällen.
Nach einem Unfall stellen sich viele Fragen: Wer haftet, wer zahlt, welche Ansprüche bestehen?
Die Kanzlei Arinstein unter der Leitung von Rechtsanwalt Boris Arinstein bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der rechtlichen Abwicklung – von der Kommunikation mit Versicherern bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir kümmern uns um die vollständige Unfallregulierung – von der Sichtung der Beweislage über die Bewertung von Gutachten bis hin zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Oft ist auch das Verkehrsstrafrecht betroffen – etwa wenn der Vorwurf einer Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht.
Zwar liegt unser Fokus auf dem Verkehrszivilrecht, doch bieten wir Ihnen auch kompetente Beratung und Verteidigung im Verkehrsstrafrecht, wenn zivil- und strafrechtliche Aspekte ineinandergreifen.
Ein Beispiel: Wird Ihnen vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, wirkt sich dies nicht nur strafrechtlich aus – auch Ihre zivilrechtliche Position kann dadurch geschwächt werden.
In solchen Fällen ist eine abgestimmte Vertretung durch die Kanzlei Arinstein essenziell.
Herr Arinstein bringt seine umfassende Expertise im Verkehrsstrafrecht und im Zivilrecht ein, um Ihre Interessen ganzheitlich zu wahren.
Gerade im Verkehrsstrafrecht ist es wichtig, frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden – sei es zur Vermeidung eines Verfahrens oder zur Abmilderung von Konsequenzen wie Fahrverbot, Punkten oder Führerscheinentzug.
Die Kanzlei Arinstein begleitet Sie vom ersten Behördenkontakt bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Auch wenn das Verkehrsstrafrecht häufig in den Vordergrund rückt, betrifft die Mehrheit unserer Mandate zivilrechtliche Fragen.
Die Kanzlei Arinstein steht Ihnen daher nicht nur als Strafverteidiger zur Seite, sondern vor allem als Ihr zuverlässiger Partner im Verkehrszivilrecht.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf:
• Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
• Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
• Haushaltsführungsschaden
• Schmerzensgeld und Behandlungskosten
• Regressforderungen der Versicherer
Verkehrsstrafrecht – wenn aus dem Unfall ein strafrechtlicher Vorwurf wird
In vielen Fällen bleibt es nach einem Verkehrsunfall nicht nur bei zivilrechtlichen Fragen – häufig stehen zusätzlich strafrechtliche Vorwürfe im Raum.
Dazu zählen etwa der Verdacht auf Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässige Körperverletzung.
Solche Konstellationen erfordern besondere Sorgfalt, da zivil- und strafrechtliche Folgen ineinandergreifen können.
Das Verkehrsstrafrecht ergänzt daher das Verkehrszivilrecht und ist ein fester Bestandteil meines Beratungsangebots.
Im Verkehrsstrafrecht geht es unter anderem um Delikte, bei denen neben Geld- oder Freiheitsstrafen auch Nebenfolgen wie Fahrverbote, Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung kann dabei helfen, Verfahren zu vermeiden oder erheblich abzumildern.
Ich unterstütze Sie umfassend, wenn Sie mit dem Verkehrsstrafrecht konfrontiert sind – insbesondere in Verbindung mit einem Unfall, bei dem zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Vorwürfe parallel geprüft werden.
Auch im rein strafrechtlichen Kontext, etwa bei einer Verkehrskontrolle oder dem Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs, biete ich Ihnen kompetente Vertretung im Verkehrsstrafrecht.
Typische Tatbestände sind dabei unter anderem:
• Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
• Unfallflucht (§ 142 StGB)
• Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
• Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Auch wenn diese strafrechtlichen Themen in den Medien oft dominieren, betrifft ein Großteil der alltäglichen Mandate im Verkehrsrecht Unfälle und deren rechtliche Aufarbeitung – also zivilrechtliche Sachverhalte.
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung zahlt sich aus
Egal ob es um die Durchsetzung Ihrer Rechte nach einem Unfall oder um die Verteidigung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geht – schnelles Handeln ist entscheidend.
Gerade im Verkehrsrecht können frühzeitige Maßnahmen den Verlauf eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ich unterstütze Sie mit umfassender Erfahrung sowohl im Verkehrszivilrecht als auch im Verkehrsstrafrecht – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.
Ob es um Schadensersatzansprüche oder Vorwürfe wie Fahrerflucht oder Trunkenheit im Verkehr geht: Im Verkehrsstrafrecht ist eine durchdachte Verteidigung ebenso wichtig wie bei zivilrechtlichen Ansprüchen.
Dank meiner integrierten Betreuung haben Sie in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts und der Unfallregulierung eine verlässliche Partnerin an Ihrer Seite.
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